WICHTIG

das Copyright für sämtliche Fotos und Texte liegt ausschließlich bei Kathrin Brockmann

Freitag, 28. Juni 2013

28.Juni

trail von heute, allgemein gut, Wetter na ja, Regen und kühl, aber Stimmung ok ;-)Kira klasse, Gisela, mehr dem Hund vertrauen, weniger hin und her überlegen, Leine IMMER straff halten, mit 2 Händen arbeiten !
danke an Arnd Wieker für VP !!!!!!!
Kira war gut !!!!
Bosko heute gut, Sabine Leine immer straff, niemals voraus gehen, stehen bleiben , wenn der Hund stockt.
war gut heute !!! Vertrau ihm.!
Lola war meine Heldin, total fremde Person, super klar gefunden.
Luna ist spitze gestartet, hatte am Ende etwas Probleme, Heidi super Leinenführung !!!
Lillifee erstmal offener Start, super gemacht ! bin sehr zufrieden.
War schön mit euch !!!
Nächstes Mal ist Jeffrey als ganz neuer Starter dabei.
bis Freitag !!! Stenum um 15.30 Uhr !!!

Donnerstag, 27. Juni 2013

Freitag

hei Leute, immer schön cool bleiben sagt Bosko
Freitag 15.30 Uhr am Tiergarten !!!
Yvonne und Detlef kommen nicht.
bis denn

Donnerstag, 20. Juni 2013

Training 21.6.

lassen wir ausfallen, es ist 7.50 Uhr und wir haben Starkregen in Delmenhorst,
also streichen wir den Termin heute !
Nächstes Training am 28.6. am Tiergarten

Mittwoch, 19. Juni 2013

Delmenhorster Kreisblatt

für alle,
die es nicht gelesen haben, hier der link
http://www.dk-online.de/nachrichten/lokal/ganderkesee/629390-25/neues-hundegesetz-kann-f%C3%BCr-tierhalter-teuer

Ihre Tiere sind bei der Gemeinde registriert, müssen nun aber noch beim Zentralregister gemeldet werden: Kathrin Brockmann mit ihren Hunden Lillifee und Lola. FOTO: Katja Butschbach
2013-06-18 20:22

Neues Hundegesetz kann für Tierhalter teuer werden

Ab dem 1. Juli gelten die Regelungen des neuen Hundegesetzes: Die dann nötige kostenpflichtige Eintragung in ein Niedersächsisches Zentralregister stößt bei einigen Hundehaltern auf Kritik. 5044 wehrten sich mit einer Petition.Von Katja Butschbach und Nico Pointner
GANDERKESEE · HANNOVER. Das neue Hundegesetz verschärft die Regeln für Hundehalter. Sie müssen ihr Tier zum 1. Juli kostenpflichtig bei einem Niedersächsischen Zentralregister anmelden. Die Hoykenkamperin Kathrin Brockmann ärgert sich über diese Regelung: Denn ihre Hunde Lillifee und Lola sind bereits bei der Gemeinde Ganderkesee und beim Haustierregister TASSO gemeldet – mit umfassenden Daten. „Ehrliche Bürger werden richtig Geld los für eine Sache, die sie nicht haben wollen – und die nichts bringt.“
Auch bei anderen Hundehaltern stoßen die Vorgaben auf Kritik. Die Kosten für die Registrierung sieht Sabine Grahnheis etwa als „zusätzliche Gebühren zur Hundesteuer“. Grahnheis hatte im Internet 5044 Unterschriften gegen die kostenpflichtige Anmeldung gesammelt. Susanne Reimann, Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums, hält dagegen: „Verglichen mit Tierarzt- und Futterkosten ist das noch gemäßigt.“
Brockmann, die ihre Hunde zu Rettungshunden ausbildet, stört sich auch daran, dass mit dem Hunderegister „Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter“ gewonnen werden sollen. Wie sich der Hund verhalte, sei schließlich eine Folge daraus, wie er gehalten werde.
Das Register soll auch dazu dienen, Halter im Schadensfall zur Rechenschaft ziehen zu können und entlaufene Hunde ihrem Besitzer zuzuordnen. Doch Brockmann befürchtet, dass viele gar nicht wissen, dass sie ihren Hund zentral melden müssen. Hundehaltern, die sich nicht an das neue Hundegesetz halten, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Dazu erklärt Evelyn Breithaupt, Fachbereichsleiterin bei der Gemeinde Ganderkesee, dass solche Summen für extreme Fälle gelten. Sie stellt zugleich klar, dass die Anmeldung zur Hundesteuer bei der Gemeinde nicht die Anmeldung beim Zentralregister ersetzt. Gelegentlich gebe es im Rathaus Nachfragen zu der Thematik. In der Gemeinde Ganderkesee waren im März 2330 Hunde registriert.
Da die Anmeldung im Zentralregister vor dem 24. Juni nicht möglich ist, haben Kommunen laut Ministerium bei eventuellen Kontrollen Anfang Juli auch „die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen“. Doch wie wird die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert? „Wir gehen Hinweisen nach, wenn Beschwerden über Hundehalter an uns herangetragen werden“, sagt Breithaupt. Bei der Anmeldung eines Hundes wird auch abgefragt, ob für das Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde – die Versicherung ist als Teil des neuen Hundegesetzes schon seit 2011 Pflicht.
Die neuen Pflichten, wie auch der Sachkundenachweis ab 1. Juli, sind Bestandteile des bundesweit einzigartigen Hundegesetzes, das im Mai 2011 vom Landtag beschlossen wurde. „Damit gehen die Vorgaben für Hundehalter weiter als in allen anderen Bundesländern“, so Wolfgang Rüskamp, Präsident des Deutschen Hundesportverbands.

Montag, 17. Juni 2013

leider kein Witz, bitte lesen

Ich bitte euch folgenden Text mal in RUHE, genau zu lesen, (es ist leider kein fake und kein Witz)
Heute habe ich deswegen einen Presse Termin
ihr werdet wie ich feststellen, es ist nicht zu fassen, wir Hundehalter müssen für ein register Gebühren zahlen, welchen wir nicht haben wollen und auch wirklich NICHT brauchen !!! das register ergibt KEINERLEI Sinn, denn die Hunde sind ja bereits registriert (bei der Stadt bzw Gemeinde und oft auch bei Tasso). Wegen des datenschutzes könnte man einfach die Stadt/ Gemeinde befreien von der schweigepflicht, wenn irgendwer meint, er braucht für "Forschungszwecke" ( die wollen heraus finden, ob Aggression usw mit Rassen und Alter im Zusammenhang steht) so ein register in Nds, kann ich als Halter ja die Stadt befreien von der Schweigepflicht und spare 15 bzw 25 euro pro Hund...
nein, machen die nicht, die wollen ihr Register...
ein Register dessen Sinn ich für absolut fragwürdig halte (soll es neue Rasselisten geben ? ein no go).
Man achte auf den satz bezügl. Ordnungswidrigkeit & Busgeld bis 10000 Euro

Nun kommt der original Text der offiziellen Seite HUNDEREGISTER NIEDERSACHSEN:
"Sehr geehrte Hundehalterin,
sehr geehrter Hundehalter,
seit dem 1. Juli 2011 ist das neue Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle Hunde in einem zentralen Register gespeichert werden. Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.
Das Register befindet sich derzeit im Aufbau. Es wird spätestens am 01. Juli 2013 in Betrieb gehen. Ab dem Zeitpunkt ist eine Registrierung online über diese Webadresse oder auf anderem Wege (z. B. per Telefon) möglich.
Was ist das Zentrale Register?
Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 01.07.2013 hat jede/r Hundehalter/-in gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Halterinnen und Halter, deren Hund bei einem anderen Register gemeldet sind, müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen. Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin/der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen. Zurzeit befindet sich das Hunderegister in der Testphase.
Warum muss ich meinen Hund im zentralen Register anmelden?
Aufgrund der Vorschriften §§ 6, 16 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) müssen Sie dem Zentralen Register gegenüber bestimmte Angaben über jeden von Ihnen gehaltenen Hund machen.
Wann muss ich meinen Hund im zentralen Register anmelden?
Wenn der Hund älter als sechs Monate ist (§ 6 Abs. 1 NHundG).
Muss ich meinen Hund auch in das Zentrale Register eintragen, wenn er bereits in einem anderen Haustierregister eingetragen ist?
Ja. Halter, deren Haustiere in einem anderen Haustierregister gemeldet sind, müssen ihren Hund dennoch im Zentralen Register registrieren lassen (§ 6 NHundG).
Bekomme ich einen Nachweis über die Anmeldung?
Bei der Online-Anmeldung bekommen Sie den Nachweis zum Ausdruck angezeigt. Bei der schriftlichen/telefonischen Meldung können Sie den Nachweis beantragen. Dieser wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Was beinhaltet der QR-Code auf dem Nachweis der Anmeldung/der Änderungsmeldung?
Der QR-Code beinhaltet den Online-Link auf das registrierte Tier. So kann der Vorgang schnell aufgefunden werden.
Muss ich mich nochmal gesondert für die Hundesteuer anmelden?
Die Eintragung ins Hunderegister ersetzt nicht die Anmeldung bei Ihrer Gemeinde. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Die Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.
Fragen zur Kennzeichnung (Transpondernummer/Kennnummer/Chip)
Was ist Voraussetzung dafür, um sich im zentralen Register anmelden zu können?
Das Tier muss eine Kennnummer haben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 NHundG). Gemäß § 4 S. 2 NHundG muss der Tansponder in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784 ("Radio-frequency identification of animals - Code structure", Ausgabe Augst 1996) entsprechen. Diese Kennnummer wird beim Einsetzen eines Transponders (Chips) durch den Tierarzt erteilt. Die Kennnummer (Transpondernummer) sollte Ihnen zum Zeitpunkt der Eintragung vorliegen. Sie wird sowohl bei der Anmeldung auf der Webseite als auch bei einer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung erfragt. Halten Sie deswegen die Kennnummer/Transpondernummer Ihres Hundes bereit, wenn Sie eine Anmeldung vornehmen. Auch bei Änderungsmeldungen ist es sehr hilfreich, die Kennnummer griffbereit zu haben.
Mein Tier ist tätowiert. Kann ich anstelle der Kennnummer/Transpondernummer die tätowierte Kennung angeben?
Nein, die eintätowierte Nummer ersetzt nicht die Kennnummer/Transpondernummer. Die Kennnummer/Transpondernummer ist einmalig. Die Kennzeichnung des Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 NHundG).
Mein Hund ist tätowiert. Muss er zusätzlich gechipt werden?
Ja, die Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 NHundG)
Muss ich meinen Hund kennzeichnen lassen?
Ja. Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist in Niedersachsen elektronisch (Transponder/Mikrochip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Der Transponder muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784 und bezüglich der technischen Anforderungen Standard ISO 11785 entsprechen. Grundsätzlich entsprechen alle Transponder/Chips, die in hiesigen Tierarztpraxen eingesetzt werden, diesen Vorgaben. Ist ein Hund vor dem 1. Juli 2011 durch einen Transponder, der nicht den Anforderungen entspricht, gekennzeichnet worden, so ist dies ausreichend. In diesem Fall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter dafür zu sorgen, dass der Fachbehörde bei Bedarf für den Transponder ein Lesegerät zur Verfügung steht. Eine Kennzeichnung durch Tätowierung ist nicht ausreichend.
Benötigt mein Hund zusätzlich eine Hundemarke?
Im Allgemeinen wird mit der Hundemarke der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. In vielen Städten und Gemeinden ist das Anbringen der Marke am Halsband des Hundes Pflicht. Der Transponder/Chip kann die Hundemarke nicht ersetzen.
Meine Transpondernummer wird in der Online Anmeldung nicht akzeptiert/ist kürzer als 15 Ziffern. Was kann ich tun?
Sie haben eine nicht-ISO-konforme Kennnummer. Im Fall der Online-Anmeldung: Bitte erstellen Sie Ihr Halterkonto und rufen Sie anschliessend das Zentrale Register an. Halten Sie Ihre Transondernummer bereit. Achten Sie zukünftig beim Tierarzt auf das Einsetzen einer ISO-11784/11785 konformen Transpondernummer. Im Fall der Anmeldung per Formular/per Telefon: Im Fall der Anmeldung per Formular/per Telefon: Tragen Sie Ihre Nummer ins Formular ein oder weisen Sie bitte am Telefon die Mitarbeiter des zentralen Registers darauf hin, dass Sie eine nicht ISO-konforme Transpondernummer für Ihren Hund besitzen.
Erfolgt ein Abgleich der Daten mit TASSO?
Nein. TASSO ist ein privates Haustierregister. Das Zentrale Register ist eine staatliche Einrichtung.
Fragen zur Gebühr
Warum muss die/der Hundehalter/-in für die Eintragung in das Zentrale Register zahlen?
Die Registrierung wird durch die KSN GmbH im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt. Die KSN erhebt für die Entgegennahme und Bearbeitung einer Mitteilung nach § 6 Abs. 1 NHundG eine einmalige Gebühr. Mit dieser Gebühr sind auch Änderungen nach § 6 Abs. 2 NHundG abgegolten. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach §§ 1, 3, 5 des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) in Verbindung mit dem Kostentarif laut Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO). Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 € zzgl. 19 % MwSt. anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € zzgl. 19 % MwSt. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Aufwand und sind daher teurer.
Wann muss die Gebühr bezahlt werden?
Die Gebühr wird nur bei jeder Anmeldung eines Hundes fällig. Jeder Hund muss gebührenpflichtig angemeldet werden. Jede Änderungsmeldung (Abmeldung oder Datenänderung) ist gebührenfrei. Der Gebühreneinzug wird vorerst ausschließlich per Lastschriftverfahren durchgeführt. Es wird an Alternativen zur Bezahlung der Gebühren gearbeitet.
Wer hat die Gebühren festgelegt?
Das zentrale Register muss sich aus den Gebühren finanzieren. Die Aufgaben umfassen die Erfassung und Speicherung von Hunde- und Halterdaten in einem modernen, sicheren Rechenzentrum in öffentlich-rechtlicher Hand, die Bearbeitung der formulargestützten Mitteilungen an das Register, die Archivierung der Papierbelege, die Bearbeitung der Halterkorrespondenz per E-Mail und Briefpost, die Bearbeitung von Anrufen, die Bearbeitung der behördlichen Anfragen, die Erstellung, Kuvertierung und Versand von papierschriftlichen Bescheiden, einer Buchhaltung, einem Mahnwesen, Programmieraufgaben, Statistikenerstellung, Datenschutzbeauftragten und weiteres mehr. Aufgrund des höheren personellen und finanziellen Aufwandes bei der Bearbeitung von papiergebundenen Mitteilungen, sind die papiergebundenen Anmeldungen (Formular per Brief oder Fax ) und die telefonischen Anmeldungen teurer. Die dafür entstehenden Kosten wurden kalkuliert und die Gebühren in entsprechender Höhe in der Nds. AllGO festgeschrieben, um eine gesetzliche Grundlage zu erhalten. Regelmäßig jährlich werden Einnahmen und Ausgaben durch einen Buchprüfer geprüft. Sobald die Einnahmen aus den Gebühren die entstandenen Kosten in einem gewissen Rahmen übersteigen oder umgekehrt werden die Gebühren angepasst.
Wofür werden die Gebühren verwendet?
Die Gebühren werden ausschließlich für den Betrieb des Zentralen Registers eingesetzt.
Sonstiges
Muss jeder Hundehalter seinen Hund an das Zentrale Register melden oder kann die Gemeinde vorliegende Halterdaten in das Zentrale Register einpflegen?
Gemäß § 6 NHundG ist jede Hundehalterin bzw. jeder Hundehalter verpflichtet, den eigenen Hund in das Zentrale Register selbst einzutragen. Eine Eintragung von Hundehalterdaten durch die Gemeinde kann nicht erfolgen. Den Gemeinden liegen Informationen vor, die sie zur Erhebung der Hundesteuer benötigen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Übertragung dieser kommunalen Daten in das Zentrale Register nicht möglich. Zudem sind die an das Zentrale Register zu meldenden Angaben umfassender als die Daten, welche den Gemeinden für die Erhebung der Hundesteuer vorliegen: z.B. wird die Chip-Nummer von den Gemeinden nicht zwangsläufig erfasst."

Sonntag, 16. Juni 2013

Frage und schon die Antwort :-)

möchtet ihr am Freitag gerne Treffpunkt Tiergarten
oder lieber Stenum,
bitte um Rückmeldung
bereits entschieden
ja wir sind Fr am Tiergarten, Parkplatz im Schatten (wie letztes Mal) Wasser mitbringen !!!!
Hinterher können wir ja noch bei Tönjes Kaffee trinken und ich hätte auch noch neue Wege zu Tönjes :-)
gebt mir bitte Bescheid, wer VP machen kann....

Donnerstag, 13. Juni 2013

wichtige INFO

unglaublich aber wahr... alle Hunde in Niedersachsen müssen ab dem 1.Juli 2013 KOSTENPFLICHTIG registriert werden, naiv, wie ich manchmal bin, dachte ich bis heute, Chip und Registrierung bei der Gemeinde, wo ich die Steuern für die Hunde zahle, mit Nachweis der Haftpflicht  und Angabe der Chipnr., sprich REGISTRIERUNG im PC der Gemeinde, der Chipnummern genüge, soeben habe ich dort sicherheitshalber mal angerufen und gefragt, als treue (36 Dj) Beamtin des Landes Nds, möchte grade ich ja keinen Rechtsverstoß begehen.
 Ergebnis, ZUSÄTZLICH müssen meine Hunde KOSTENPFLICHTIG
beim Hunderegister Nds registriert werden. per online ist es preiswerter, als per Tel oder schriftlich (die armen Omis, die kein online haben) ich hänge gleich den link an.
Für WEN oder WAS die Gelder dann verpulvert werden, weiß keiner, sicher ist nur, weder für Tierheime, noch für Freilaufflächen für Hunde.
Auch die Dame von der Gemeinde sagte, es sei so unsinnig, denn die Register könnten sich die Daten ja einfach von den Gemeinden holen (kostenlos).
Der Hammer ist,
Mr X , seines Zeichens Steuerhinterzieher, hat seinen Hund weder gechipt (kostet ja auch Geld), noch bei der Gemeinde angemeldet (somit Steuerhinterzieher), wird aber wahrscheinlich nie erwischt, sofern sein Hund nicht weg läuft und keinen Schaden anrichtet (dann werden die Chip Nr geprüft, Tierärzte, Tierheime und Polizei hat zB Chip Lesegeräte), wer Prüfungen (offizielle) läuft, wird auch mit diesen Lesegeräten die Nr geprüft, wer Ausstellungen besucht, auch, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind.
Natürlich werden dann, bei Prf und Schauen usw, auch die Chipnr mit Halter usw in den PCs gespeichert und werden "gläsern", wie gesagt, ein NICHT melden, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Was dann teuer werden kann.
Heißt also, Frau B. , die eh alles brav zahlt, ist nun auch noch gestraft, weil sie die Hunde brav ins Register meldet.
Und da Frau B. ihre Hunde auch ausbildet und Prüfungen läuft, ist die Gefahr erwischt zu werden halt groß.

Mir fällt dazu nur ein, TYPISCH DEUTSCH und noch etwas, mein persönliches Unwort des Jahres ist REGISTRATUR und das aus mehreren Gründen....
hier der link

www.hunderegister-nds.de

Dienstag, 11. Juni 2013

nächster Termin

da einige für den 14.6. abgesagt haben, ist der nächste Termin am 21.6.2013 um 15.30 Uhr

Samstag, 8. Juni 2013

Mantrailer

http://sesekegefluester.de/stadt-kamen/kurze/polizei/mantrailer-suchhund-entdeckt-vermisste-dortmunderin-graben/

bei Tönjes

ich finde es irgendwie gut, dort. Gestern war es sehr warm, Schattenparkplätze am TG waren wichtig.


Kleine Gruppe, kleine trails, aber der Strassentrail war schwer, vor allem der Start.

Die Hunde haben ihre Sache gut gemacht.
Danke nochmals an die VP !!!!

Julia hat erstmals Paule geführt, supi !!!!!!!!!!!!

Yvonne bitte eine glatte Leine und saubere Leinenführung.

Kira ist absolut genial gewesen, ruhig, sachlich, sicher und zielgenau, spitze.

















Freitag, 7. Juni 2013

WICHTIG

bringe heute eine Schüssel voll Fährtenwurst vom barf express für alle mit als Belohnung